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Die Beitragsordnung

Auf der Grundlage von § 6 unserer Vereinssatzung hat die Mitgliederversammlung in ihrer Sitzung am 26. April 2010 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.

1.) Natürliche Personen

monatlicher Mindestbeitrag

  • allgemeiner Beitrag 2,50 Euro
  • ermäßigter Beitrag 1,50 Euro*

*Den ermäßigten Beitrag entrichten Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende, Arbeitslose, Rentner und Pensionäre.

2.) Juristische Personen

jährlicher Mindestbeitrag

  • Juristische Personen zahlen 150 Euro

Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend. Soweit dem Verein kein entsprechender Nachweis eingereicht wird, der einen geringeren Beitrag rechtfertigt, ist der allgemeine Beitrag zu entrichten. Die Beiträge sind jährlich im Voraus (Januar) zu entrichten. Soweit bei der Aufnahme in den Verein anteilige Mitgliedsbeiträge zu entrichten sind, ist der volle Monat zu berechnen.

Anzustreben ist in jedem Fall eine Überweisung. Dabei stehen Ihnen folgende Vereinskonten zur Verfügung:

Sparkasse Dortmund
IBAN: DE18 4405 0199 0181 0448 70

Dortmunder Volksbank
IBAN: DE51 4416 0014 6531 4377 00

Bitte geben Sie als  Verwendungszweck: ” Mitgliedsbeitrag; Name, Vorname” an.